Amtliche Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung:
Sie können Kopien bei uns beglaubigen lassen, z.B. eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Wir beglaubigen Kopien in zwei Fällen:
- Das Original stammt von einer Behörde.
- Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Bitte beachten Sie:
- Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
- Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um ein amtliches Dokument oder eine Kopie für eine Behörde.
Entweder das Original stammt von einer Behörde oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
- Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten oder das Dokument darf generell nicht beglaubigt werden.
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen unter anderem:
- Auszüge aus dem Grundbuch,
- Auszüge aus dem Handelsregister,
- Auszüge aus dem Vereinsregister,
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster,
- Betreuerausweise.
Diese Dokumente dürfen generell nicht beglaubigt werden:
- Führungszeugnisse
- Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden
- Das Original ist unverändert.
Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)
- Das Original ist vollständig.
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
Welche Gebühren fallen an?
- 3,00 € je Beglaubigung
- 0,50 € je Kopie
Rechtsgrundlagen
Fotokopien
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Verkauf von Restabfallsäcken
Ausgabe von:
- Broschüren und Prospekten
- Abfallfibeln
- Vordrucken für die Einkommenssteuererklärung
- Gelben Säcken