Schöffenwahl 2023

Schöffen für die Jahre 2024 – 2028 gesucht

Die Amtszeit der momentan amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für das Amtsgericht Mühlhausen und das Landgericht Mühlhausen werden in diesem Jahr wieder interessierte Bürger und Bürgerinnen gesucht, welche bereit sind, das Schöffenamt für die Amtsperiode 2024 – 2028 zu übernehmen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, welche neben den Berufsrichtern ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung mit einbringen sollen. Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung der Vorschlagslisten sind die §§ 36 bis 38 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Die Auswahl der Schöffen erfolgt nach dem §§ 31 bis 35 und § 36 Abs. 2 GVG. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen werden kann. Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstnennungen sind zulässig.

In die Vorschlagsliste können nicht aufgenommen werden:

  • Personen, die öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den               Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Aus persönlichen Gründen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:

  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben;
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden;
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht geeignet sind;
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Aus beruflichen Gründen sollen nicht berufen werden:

  • der Bundespräsident;
  • die Mitglieder des Landes- oder Bundesregierung;
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in der Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
  • Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Weiterhin soll nicht zum Schöffenamt berufen werden, wer:

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste wird im Stadtrat entschieden. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Danach wird die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Mit entsprechender Begründung kann Einspruch eingelegt werden.

Die weitere Auswahl der Schöffen erfolgt im Gerichtsbereich. Die Bewerber werden dann entsprechend verständigt. Für ihre ehrenamtliche Arbeit werden die zum Schöffenamt berufenen Personen gemäß den gesetzlichen Regelungen finanziell entschädigt.

Für das ehrenamtliche Schöffenamt sind keinerlei juristische Vorkenntnisse erforderlich

Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sowie die Datenschutzerklärung erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt Dingelstädt  sowie auf unserer Homepage www.dingelstaedt.de.  Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 036075/3455 oder per E-Mail: ordnungsamt@dingelstaedt.de zur Verfügung.

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung sollten Bewerbungen oder Vorschläge bis spätestens 24.03.2023 erfolgt sein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Ordnungsamt jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Ordnungsamt


FORMULARE:

Stadtverwaltung Dingelstädt
Anja Eulitz
Leiterin des Ordnungsamtes
Geschwister-Scholl-Straße 28
Tel.: 036075 3414
Fax: 036075 62777
E-Mail: ordnungsamt@dingelstaedt.de