Aufforderung zur Beräumung der Rasengrabstätten

Seit einigen Jahren werden auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt Rasen-grabstätten für Erdbestattung und in den Ortschaften Dingelstädt und Kreuzebra Urnenrasengrabstätten angeboten. Hierbei handelt es sich um pflegearme, ohne jegliche Bepflanzung angelegte, Reihengrabstätten.

Pflegearm bedeutet bei beiden Grabformen, dass die Pflege der Grabstätten ausschließlich von der Friedhofsverwaltung übernommen wird. Individuelle Grabgestaltungen und Grabpflege bestehen demnach nicht.
Durch das Abstellen von Grabschmuck wie Laternen, Vasen oder Blumenschalen auf der Rasenfläche und Bepflanzungen neben der Grabstätte werden die Pflegearbeiten erheblich erschwert bzw. gar unmöglich gemacht.

Gemäß § 34 der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt in der derzeit gültigen Fassung sind Bepflanzungen oder das Abstellen von Grabschmuck wie Blumensträuße, Gestecke, Vasen, Pflanzschalen oder Kerzen auf der Rasenfläche unzulässig und werden im Bedarfsfall im Rahmen der Pflegemaßnahmen ersatzlos von der Friedhofsverwaltung entsorgt.

Die Nutzungsberechtigten der Rasengrabstätten für Erdbestattung und der Urnenrasengrabstätten werden hiermit aufgefordert, den auf der Rasenfläche abgestellten Grabschmuck sowie die Bepflanzungen neben der Grabstätte bis zum 29.05.2026 zu entfernen.

Nach Ablauf des o. g. Termins wird die Friedhofsverwaltung von ihrem Recht auf Abräumung Gebrauch machen, den auf dem Rasen abgelegten Grabschmuck sowie unzulässige Bepflanzungen zu entfernen. Ein Rückgabeanspruch besteht nicht.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Telefon 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Friedhofsverwaltung