Europawahl 2024

Wahltermin
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland findet am 9. Juni 2024 statt. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

Wer darf wählen: Wahlberechtigung
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
(Rechtsgrundlage: §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG)

Unterstützungsunterschriften, Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf dem amtlichen Formblatt nach Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) Europawahlordnung (EuWO) zu leisten. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen werden kostenlos durch das Bürgerbüro (Tel: 036075 34350 / E-Mail: buergerbuero@dingelstaedt.de) erteilt.

Weitere Informationen zur Europawahl
Aktuelle Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Seite Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html

Wahlleiterin
Jenny Müller
Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28
37351 Stadt Dingelstädt
Tel.: 036075 34-107
E-Mail: jenny.mueller@dingelstaedt.de