Schiedsstelle

In Streitigkeiten über vermö­gens­rechtliche An­sprüche (zum Beispiel im Rahmen von Nachbar- und Miet­rechtsstreitigkeiten), die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, können Sie die Schiedsstelle der Stadt Dingelstädt anrufen.

Die Schiedsstelle kann nicht in Fällen von Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten sowie staatlichen Rechtsstreitigkeiten tätig werden.

Schiedsmann und -frauen der Stadt Dingelstädt:

  • Wolf-Rüdiger Heinze (Vorsitzender)
  • Andrea Schmidt
  • Karina Henkel

Den Kontakt zu den Schiedspersonen können Sie über das Ordnungsamt der Stadtverwaltung herstellen.

Schiedsstelle  der Außenstelle Bickenriede:
Bickenriede
Hauptstraße 55
37351 Stadt Dingelstädt
Schiedsperson: Silvana Jakobi
Stellvertreter: Peter Fruntke

Schiedsstelle der Außenstelle Hüpstedt:
Hüpstedt
Oberdorf 32
37351 Stadt Dingelstädt
Schiedsperson: Dietmar Bode

Verfahren:

  • Antragstellung mit Namen und Anschrift und Gegenstand der Streitigkeit durch beide Parteien in mündlicher oder schriftlicher Form
  • Terminbestimmung durch die Schiedspersonen: Beide Streitparteien müssen erscheinen, die Verhandlungen verlaufen mündlich
  • Bei einer Einigung wird ein Vergleich aufgesetzt, der nach Unterschrift beider Parteien rechtswirksam ist
  • Kommt eine Einigung nicht zu Stande, haben die Parteien immer noch die Möglich­keit, das Gericht anzurufen

 

 

Stadtverwaltung Dingelstädt
Anja Eulitz
Leiterin des Ordnungsamtes
Geschwister-Scholl-Straße 28
Tel.: 036075 34-300
Fax: 036075 62777
E-Mail: ordnungsamt@dingelstaedt.de