Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dingelstädt zu den Kommunalwahlen am 26.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dingelstädt
Lärmaktionsplan der Stadt Dingelstädt

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes gemäß § 47b Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aufgrund der §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadt Dingelstädt den Entwurf des Lärmaktionsplanes für den laut Lärmkartierung des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul) betroffenen Stadtbereich erstellt. Gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört.
Eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes kann gem. § 47d Absatz 3 BImSchG vom:
20.02.2024 – 22.03.2024
während der Dienststunden in der Stadtverwaltung der Stadt Dingelstädt im Bauamt

Montag:         09.00 – 12.00 / 13.00 – 14.00 Uhr
Dienstag:       09.00 – 12.00 / 13.00 – 17.30 Uhr
– Mittwoch – geschlossen –
Donnerstag: 09.00 – 12.00 / 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag:          09.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden. Gleichzeitig wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes unter folgendem Link im Internet eingestellt: https://www.dingelstaedt.de/rathaus/rathaus-und-politik/oeffentliche-bekanntmachungen/

Bis zum 05.04.2024 können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Stadt Dingelstädt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.

Dingelstädt, den 01.02.2024

Andreas Fernkorn
Bürgermeister

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerschuldner (Hundesteuerpflichtigen) im Gebiet der Stadt Dingelstädt. Die Jahresbeträge für die Haltung von Hunden im Gebiet der Stadt Dingelstädt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Jahr 2024 verzichtet wird. Die Hundezeichen behalten weiter ihre Gültigkeit. Für alle Steuerschuldner (Hundesteuerpflichtigen) wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 nach dem zuletzt zugegangenen Bescheid (Fälligkeiten Folgejahre – § 8 Absatz 4 Hundesteuersatzung der Stadt Dingelstädt) festgesetzt. Für die Steuerschuldner (Hundesteuerpflichtigen) treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Sollten die Jahresbeträge geändert werden oder sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann binnen eines Monat nach ihrer Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Str. 28, 37351 Dingelstädt einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Bis zur Entscheidung über den Widerspruch ist die Steuer somit zu den Fälligkeiten zu zahlen.

gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 für die Steuerpflichtigen der Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Dingelstädt, Helmsdorf, Hüpstedt, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen und Zella

  1. Steuerfestsetzung
    Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:
    Grundsteuer A: 300 %
    Grundsteuer B: 395 %
    Die Hebesätze sind damit gegenüber dem Vorjahr unverändert, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden der genannten Ortschaften für das Jahr 2024 verzichtet wird.
    Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 (3) des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Steuer-Euroglättungsgesetz (StEuglG) vom 19. Dezember 2000 (BGBI. I S. 1790), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüpfend an den Messbescheid des örtlich zuständigen Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid erteilt.
  2. Zahlungsaufforderung
    Die Steuerschuldner die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Steuerbescheid für Folgejahre ergeben, auf die in diesem Bescheid angegebene Bankverbindung zu überweisen.
  3. Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung nach Nr. 1 bewirkte Steuerfestsetzung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Str. 28, 37351 Dingelstädt einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages.
    Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Bis zur Entscheidung über den Widerspruch ist die Steuer somit zu den Fälligkeiten zu zahlen.

gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis:
Öffentliche Bekanntmachung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

ln der Gemeinde Dingelstädt, Gemarkung Bickenriede wurde das Liegenschaftskataster
fortgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Umgemarkung Bickenriede > Dörna
– Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 88, Lage Auf dem Eichel
zugehörig neu Gemarkung Dörna, Flur 4, Flurstück 516
– Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 89, Lage Auf dem Eichel
zugehörig neu Gemarkung Dörna, Flur 4, Flurstück 517
– Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 93/2, Lage Auf dem Eichel
zugehörig neu Gemarkung Dörna, Flur 4, Flurstück 520
– Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 244/94, Lage Auf dem
Eichel, zugehörig neu Gemarkung Dörna, Flur 4, Flurstück 527
– Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 93/3, Lage Auf dem Eichel
zugehörig neu Gemarkung Dörna, Flur 4, Flurstück 521
– Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 93/4, Lage Auf dem Eichel
zugehörig neu Gemarkung Dörna, Flur 4, Flurstück 522

Umgemarkung Dörna > Bickenriede
– Gemarkung Dörna, Flur 2, Flurstück 49/1, Lage Beim Ochsenborn
zugehörig neu: Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 319
– Gemarkung Dörna, Flur 2, Flurstück 455/68, Lage Am Turm
zugehörig neu Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 332
– Gemarkung Dörna, Flur 2, Flurstück 456/68, Lage Am Turm
zugehörig neu Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 333
– Gemarkung Dörna, Flur 2, Flurstück 460/68, Lage Am Turm
zugehörig neu Gemarkung Bickenriede, Flur 9, Flurstück 337

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern
grundstücksgleicher Rechte vom 22.01.2024 bis 21.02.2024
in der Zeit
Montag — Donnerstag 08:00 — 12:00 Uhr und 13:00 — 15:30 Uhr
Freitag 08:00 — 12:00 Uhr

in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom
16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die
Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt geben. Der-
Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf
der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats
nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339
Leinefelde-Worbis Widerspruch eingelegt werden.

Leinefelde-Worbis, 18.12.2023
Im Auftrag
Burghardt
Referatsbereichsleiter TLBG, Katasterbereich Leinefelde-Worbis
tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-derkatasterbereiche/
artikel/aktenzeichen-54050023

Öffentliche Bekanntmachung vom 14.07.2023:
Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2023

Mit Beschluss vom 27.06.2023, Beschluss Nr. 1/538/35/2023 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 29.06.2023, AZ: 15.11802.001 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.000.000 € genehmigt.
Die Ausfertigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte am 03.07.2023.

Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom

14.07.2023 – 28.07.2023

(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) im Rathaus der Stadt Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, jeweils zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Dingelstädt, den 03.07.2023
gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN):
Ergebnisse der Lärmkartierung für Thüringen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das TLUBN hat die 4. Runde der Lärmkartierung abgeschlossen.
Für die Berechnung von Lärmdaten wurden die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation nach einem europaweit einheitlich vorgeschriebenen Verfahren erfasst. Außerdem wurde die Lärmsituation für Betroffene, wie Einwohner, Wohneinheiten,  Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Ausschlaggebend ist dabei ein Dauerschallpegel ab 55 db(A) im Nachtzeitraum (22:00-06:00 Uhr) sowie 55 db(A) im Tagzeitraum. Die Ergebnisse dazu veröffentlicht das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) auf  →ihrer Website.

Stadtverwaltung Dingelstädt