Informationen zu den Liegenschaften

Hier informieren wir Sie über Angebote zu unseren Liegenschaften.

INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN BEBAUTES GRUNDSTÜCK IN KEFFERHAUSEN

Die Stadt Dingelstädt beabsichtigt auf dem Wege eines Interessensbekundungsverfahrens den Verkauf der Grundstücke Gemarkung Kefferhausen, Flur 6, Flurstück 169, in Größe von insgesamt 421 m² und Flurstück 170, in Größe von insgesamt 955 m, Hauptstraße 46. Die betreffenden Flurstücke sind auf den beigefügten Lageplan gelb dargestellt.

Es handelt sich um das ehemalige EOW-Gebäude. Dieses ist leerstehend und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Die Grundstücke liegen im Innenbereich (laut Klarstellungssatzung). Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.

Folgende Bedingungen gelten:

  • Mindestgebot: 19.500,00 €
  • Überzeugendes Nutzungskonzept, Darstellung der Planungs- und Bauabsichten in grafischer und textlicher Form, Angaben zum Durchführungszeitraum
  • schlüssige Finanzierungsdarlegung.

Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bei der

Stadt Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Str. 26
37351 Dingelstädt

mit der Aufschrift: „Interessensbekundung Hauptstraße 46 – Nicht öffnen!“ bis zum Stichtag 23. Juni 2023 abzugeben. Es werden nur Gebote berücksichtigt, die dementsprechend beschriftet sind. Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Über den Verkauf der Grundstücke entscheidet der Stadtrat der Stadt Dingelstädt. Für die Entscheidungsfindung ist das Nutzungskonzept entscheidend.

Für die Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Dingelstädt ausgeschlossen.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Dingelstädt ist nicht verpflichtet, einem Gebot den Zuschlag zu erteilen, auch dem Höchstgebot muss nicht unbedingt gefolgt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Verwaltung unter der Telefon-Nummer: 036075/3457.

gez. Fernkorn
Bürgermeister der Stadt Dingelstädt

 

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-
Kreises hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt
und veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines
abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß
der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten
Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format
erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web
Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und
nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter
www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-
Kreises
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis

Stadtverwaltung Dingelstädt
Frau Volkmann
Sachbearbeiterin Bauamt / Bereich Liegenschaften
Tel.: 036075 34-614
Fax: 036075 6 27 77
E-Mail: bauamt@dingelstaedt.de