Dorferneuerung/-entwicklung: Förderung für private Bauvorhaben

Die Dorfregion Dingelstädt II (Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt, Struth und Zella) ist seit 2025 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung/-entwicklung. Das heißt: Förderungen für Bauvorhaben sind von 2026-2030 möglich – auch private Bauvorhaben.

WAS wird gefördert?

  • Erneuerung Dacheindeckung in ortstypischer Form und Farbe (keine glänzenden Ziegeloberflächen), Schornsteinköpfe aus Klinkermauerwerk, Dachdämmung
  • Instandsetzung von Dachgauben
  • Erhalt und Aufarbeitung von Dachkästen und Gesimsbalken
  • Vordächer mit schlichter Holzkonstruktion und Tonziegeleindeckung
  • Erneuerung Außenputz
  • Farbabstimmung mit dem beratendem Planungsbüro
  • Dämmung mit mineralischen bzw. natürlichen Dämmstoffen
  • Verkleidung der Fassade mit Naturschiefer, Holz, Tonziegel
  • Erhalt und Aufarbeitung Sichtfachwerk
  • Erhalt historischer Fenster, Türen, Tore
  • Herstellung aus heimischen Hölzern
  • Farbgebung ist mit dem beratenden Planungsbüro abzustimmen
  • Erhalt vorhandener Holzklapp-/Schiebeläden oder Erneuerung nach historischem Vorbild
  • Einbau von Rollläden unter Erhalt der ursprünglichen Fenstergröße
  • Erhalt historischer Treppen, Neubau in Anlehnung als altes Erscheinungsbild
  • Erhalt/Wiederverwendung historischer Pflasterbeläge, Betonsteinpflaster und dorf- und landschafts-gerechter Farbe & Form
  • Erhalt Natursteinmauern, Abdeckung mit Natursteinplatten
  • Zäune als Holz-Lattenzäune , Doppelstabmattenzäune max. 1,40 m mit Heckenbegrünung

Das Planungsbüro berät Privatpersonen kostenlos zu Bau- und Gestaltungsfragen und begleitet sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.

WIE wird gefördert?

Die Förderquote für private Bauvorhaben liegt bei 35 %. Das Mindestinvestitionsvolumen muss 7.500 Euro betragen. Die maximale Förderhöhe pro Vorhaben beträgt 15.000 Euro.

Für eine fristgerechte Bearbeitung des Antrages müssen alle erforderlichen Unterlagen bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres bei der Fördermittelstelle vorliegen.

Erst nach Erhalt des Fördermittelbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. Dies gilt auch für Handwerkerverträge oder den Kauf von Materialien.
Die Auflage & Bedingungen aus dem Fördermittelbescheid sind zu beachten.

WER unterstützt in puncto Förderung?

Sie wollen eine Baumaßnahme umsetzen? Dann kontaktieren Sie zunächst das zuständige Planungsbüro oder das Bauamt der Stadt Dingelstädt.

Rother & Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Papiermühlenweg 8, 99974 Mühlhausen
Ansprechpartnerin: Anne Malecki
Tel.: 03601-48210
E-Mail: anne.malecki@ing-rother-partner.de

Stadt Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Dingelstädt
Ansprechpartner: Lukas Hartung (Bauamt)
Tel.: 036075-34600
E-Mail: lukas.hartung@dingelstaedt.de