Private Bauvorhaben: Bis zum 15. Januar 2027 Förderanträge einreichen
Dach sanieren, Fassade erneuern oder historische Details erhalten? In der Dorfregion Dingelstädt II besteht auch 2027 wieder die Möglichkeit, private Bauvorhaben im Rahmen der Dorferneuerung/-entwicklung fördern zu lassen.
Die Dorfregion Dingelstädt II mit Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt, Struth und Zella ist seit 2025 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung/-entwicklung. Damit können dort von 2026 bis 2030 auch private Baumaßnahmen finanziell unterstützt werden.
Bis zu 30.000 Euro Förderung möglich
Für private Bauvorhaben beträgt die Förderquote 35 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 7.500 Euro, die maximale Förderung bei 30.000 Euro pro Vorhaben.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an:
- Dächern – beispielsweise ortstypische Dacheindeckungen, Dachdämmungen oder die Instandsetzung von Dachgauben
- Fassaden – etwa Außenputz, Dämmung mit mineralischen oder natürlichen Materialien oder die Aufarbeitung von Sichtfachwerk
- Fenstern, Türen und Toren – insbesondere der Erhalt historischer Elemente und eine Gestaltung nach regionaltypischem Vorbild
- Außenanlagen – beispielsweise historische Treppen, Natursteinmauern oder dorf- und landschaftsgerechte Pflasterungen und Zäune
Auch Scheunen und andere eigenständig tragfähige Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Nicht gefördert werden grundsätzlich Neubauten sowie Eigenleistungen und die dafür selbst beschafften Materialien.
Jetzt an die Planung denken
Wer ein entsprechendes Vorhaben plant, sollte frühzeitig Kontakt aufnehmen. Das zuständige Planungsbüro berät Privatpersonen kostenfrei zu Bau- und Gestaltungsfragen und begleitet sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.
Wichtig: Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 15. Januar 2027 bei der Fördermittelstelle vorliegen. Die Abstimmungen mit dem Dorferneuerungsberater sollten laut den Informationen der Stadt bereits Anfang November abgeschlossen sein. Deshalb lohnt es sich, geplante Maßnahmen jetzt anzugehen.
Ganz wichtig: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt. Das gilt auch für Handwerkerverträge oder den Kauf von Materialien.
Hinweis: Dieser Blog-Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz generiert.