Gemeinsam für ein gutes Miteinander: Hinweise zur Hundehaltung in Dingelstädt
Wichtige Regeln zu Hundehaltung in der Stadt Dingelstädt – aus aktuellem Anlass möchten wir freundlich an bestehende Regeln erinnern.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein rücksichtsvolles Miteinander liegt uns allen am Herzen. Daher möchten wir Sie freundlich an einige wichtige Regeln zur Hundehaltung in unserer Stadt Dingelstädt erinnern.
Bitte achten Sie darauf, dass Hunde außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks nicht frei herumlaufen. Auf Straßen, in öffentlichen Anlagen sowie auf Fahrradwegen gilt innerhalb der Ortschaften eine Anleinpflicht. So tragen Sie aktiv zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller bei. Bitte beachten Sie zudem: Hunde nicht auf Kinderspielplätze mitzunehmen, damit diese Orte für unsere Kinder unbeschwert nutzbar bleiben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sauberkeit unserer Stadt: Bitte entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einem gepflegten Stadtbild und zeigen Rücksicht gegenüber Ihren Mitmenschen.
Diese Regelungen basieren auf der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dingelstädt und helfen dabei, ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet wird.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.
Hinweis: Dieser Blog-Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz generiert.