Ordnungsamt

Ordnungsamtsleiterin

Frau Eulitz
Tel.: 036075 34-300
Fax: 036075 62777

Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz

Herr Fiedler
Tel.: 036075 34-312

Sachbearbeiterin Ordnungsamt

Frau Freund
Tel.: 036075 34-311

Sachbearbeiterin Ordnungsamt

Frau Sterner
Tel.: 036075 34-313

Anja Eulitz

Anschrift:
Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28
37351 Stadt Dingelstädt

Tel.-Nr.: 036075 34-300
Fax: 036075 62777
E-Mail des Amtes: ordnungsamt@dingelstaedt.de

Verwaltungsleistungen im Ordnungsamt
Formulare und Anträge für Verwaltungsleistungen im Ordnungsamt

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Aktuelle Informationen

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt

lm Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Grabmale von der Friedhofsverwaltung einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Nicht standhafte Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.

In der Zeit vom

19.05.2025 bis 21.05.2025

 werden alle Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt durch den Sachverständigen Dirk Rosinski kontrolliert. Die Überprüfung der Standsicherheit erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt werden soll, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.

Sollten Mängel festgestellt werden, wird dies durch das Anbringen eines Aufklebers am Grabmal sichtbar gemacht. In diesen Fällen ist durch die/den Verfügungs-berechtigte/n die Befestigung des Grabmals unverzüglich, spätestens bis zum 18.06.2025, zu veranlassen. Alle Verfügungsberechtigten werden daher aufgefordert, zu kontrollieren, ob ein Warnaufkleber an der Grabstätte angebracht wurde.

Die o. g. Firma wird anschließend erneut prüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Die Verfügungsberechtigten sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch Umfallen der Grabmale bzw. Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.

Dingelstädt, den 25.04.2025

Andreas Fernkorn

Der Bürgermeister

Hinweise zur Abfallentsorgung auf dem Friedhof

 Mit Beginn des neuen Jahres hat der Gesetzgeber verschärfte Vorgaben zur Abfalltrennung und Ressourcenschonung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geschaffen.

Danach dürfen ab sofort keine Kunststoffabfälle wie Kerzen, Kränze, Kunststoffblumen, Folien usw. mehr in die Container für kompostier-bare Abfälle entsorgt werden.

Die Vermischung von biologisch abbaubaren Abfällen und Kunststoffen führt zu der Qualifikation „Mischabfall“.

Dessen Entsorgung ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, die wiederum bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen.

Die Friedhofsverwaltung fordert daher alle Pflegepflichtigen und Besucher auf, die neuen Regelungen entsprechend zu beachten und umzusetzen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.

Dingelstädt, den 29.04.2025

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Friedhofsverwaltung

Hinweis: Illegale Müllentsorgung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hier zum Thema und Konsequenzen bei “Illegaler Müllentsorgung” informieren. Bitte lesen Sie HIER weiter.

Ihr Ordnungsamt