Ordnungsamt
Frau Eulitz
Tel.: 036075 34-300
Fax: 036075 62777
Herr Fiedler
Tel.: 036075 34-312
Frau Freund
Tel.: 036075 34-311
Frau Sterner
Tel.: 036075 34-313
Alle Formulare, Satzungen und Merkblätter finden Sie auch gesammelt auf unserer Formularservice-Übersicht mit Suchfilter.
Satzungen und Bußgeldkataloge
- Ordnungsbehördliche Verordnung vom 02.12.2020
- Verwaltungskostensatzung vom 21.09.2022 (9843 Downloads )
- Straßenreinigungssatzung vom 06.04.2021
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Dingelstädt – vom 26.10.2020
- Marktsatzung vom 23.07.2020
- Marktgebührensatzung vom 23.07.2020
- Friedhofsgebührensatzung vom 05.02.2019
- Friedhofsgebührensatzung – 1. Änderung vom 18.04.2019
- Friedhofsgebührensatzung – 2. Änderung vom 02.09.2019
- Friedhofssatzung vom 05.02.2019
- Friedhofssatzung – 1. Änderung vom 18.04.2019
- Friedhofssatzung – 2. Änderung vom 06.08.2019
- Verwarn- u. Bußgeldkatalog der Stadt Dingelstädt vom 16.01.2020
- Obdachlosenunterkunftssatzung vom 29.08.2022
- Obdachlosenunterkunfts-Kostensatzung vom 29.08.2022
- Sondernutzungsgebührensatzung vom 01.09.2022
- Sondernutzungssatzung vom 01.09.2022
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt
lm Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Grabmale von der Friedhofsverwaltung einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Nicht standhafte Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
In der Zeit vom
19.05.2025 bis 21.05.2025
werden alle Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt durch den Sachverständigen Dirk Rosinski kontrolliert. Die Überprüfung der Standsicherheit erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt werden soll, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.
Sollten Mängel festgestellt werden, wird dies durch das Anbringen eines Aufklebers am Grabmal sichtbar gemacht. In diesen Fällen ist durch die/den Verfügungs-berechtigte/n die Befestigung des Grabmals unverzüglich, spätestens bis zum 18.06.2025, zu veranlassen. Alle Verfügungsberechtigten werden daher aufgefordert, zu kontrollieren, ob ein Warnaufkleber an der Grabstätte angebracht wurde.
Die o. g. Firma wird anschließend erneut prüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Die Verfügungsberechtigten sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch Umfallen der Grabmale bzw. Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.
Dingelstädt, den 25.04.2025
Andreas Fernkorn
Der Bürgermeister
Mit Beginn des neuen Jahres hat der Gesetzgeber verschärfte Vorgaben zur Abfalltrennung und Ressourcenschonung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geschaffen.
Danach dürfen ab sofort keine Kunststoffabfälle wie Kerzen, Kränze, Kunststoffblumen, Folien usw. mehr in die Container für kompostier-bare Abfälle entsorgt werden.
Die Vermischung von biologisch abbaubaren Abfällen und Kunststoffen führt zu der Qualifikation „Mischabfall“.
Dessen Entsorgung ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, die wiederum bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen.
Die Friedhofsverwaltung fordert daher alle Pflegepflichtigen und Besucher auf, die neuen Regelungen entsprechend zu beachten und umzusetzen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.
Dingelstädt, den 29.04.2025
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Friedhofsverwaltung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hier zum Thema und Konsequenzen bei “Illegaler Müllentsorgung” informieren. Bitte lesen Sie HIER weiter.
Ihr Ordnungsamt