Steuerfestsetzung 2024 der Gewerbesteuer, der Grundsteuer A und Grundsteuer B sowie Hundesteuern für die neue Ortschaft Struth

Schon geraume Zeit laufen die gemeinsamen Fusionsvorbereitungen im Steueramt der Stadt Dingelstädt in Zusammenarbeit mit dem Steueramt der Gemeinde Südeichsfeld. Aus Erfahrung können wir sagen, dass ein solches Fusionsvorhaben von allen Beteiligten sehr viel abverlangt.  Die uns übergebenen Steuerunterlagen müssen gesichtet, geprüft, neu registriert und in unsere Software eingepflegt werden.

Alle betroffenen Steuerpflichtigen der Ortschaft Struth erhalten im Jahr 2024 eine Mitteilung in Form eines neuen Bescheides über Grund-, Gewerbe- und/oder Hundesteuer. Die bisherigen Aktenzeichen des Finanzamtes Mühlhausen behalten weiter ihre volle Gültigkeit.

Bis zur Bekanntgabe Ihres neuen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- oder Hundesteuerbescheides bitten wir von jeglichen Zahlungen abzusehen, da diese den Steuerpflichtigen aus Struth noch nicht zugeordnet werden können. Sie erleichtern uns damit enorm unsere Arbeit.

Denken Sie bitte daran, eventuell bestehende Daueraufträge bei ihrer Hausbank ab 2024 zu löschen, da erst der neue Steuerbescheid von der Stadt Dingelstädt alle Angaben zur Zahlung enthält. Die Steuer wird mit denen, auf dem neuen Steuerbescheid festgesetzten Beträgen und Terminen fällig.  Jeder Steuerpflichtige erhält mit dem Bescheid ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren, das neu vereinbart werden muss, wenn dieses gewünscht wird.

Für die neue Ortschaft Struth gelten ab 01.01.2024 die Hebesätze der Stadt Dingelstädt für die Gewerbesteuer von 390 vom Hundert, die Grundsteuer A von 300 vom Hundert und die Grundsteuer B von 395 vom Hundert.

Gibt es noch Fragen zum Thema Steuern, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Steueramt der Stadt Dingelstädt – Frau Nonn (036075) 34 213 und Herr Schmidt (036075) 34 212.