Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG)

Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt informiert:

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG)

Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)  widersprochen haben.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BMG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Kalenderjahr 2025 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Abs.1 Soldatengesetz widersprechen können.

Der  Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Dingelstädt, Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt,

Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Dingelstädt bis zum 31.01.2024 zu erklären.

Dingelstädt, den 05.10.2023

Stadt  Dingelstädt
Bürgerbüro