
Informationen zu den Liegenschaften
Hier informieren wir Sie über Angebote zu unseren Liegenschaften.
INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN
BEBAUTES GRUNDSTÜCK IN BICKENRIEDE
Die Stadt Dingelstädt beabsichtigt auf dem Wege eines Interessensbekundungsverfahrens, den Verkauf der Grundstücke Tränkgasse 2 in der Ortschaft Bickenriede, Gemarkung Bickenriede, Flur 6, Flurstück 144, 243 m² sowie Gemarkung Bickenriede, Flur 6, Flurstück 143, 32 m² groß. Diese sind auf dem beigefügten Lageplan orange markiert.
Die Grundstücke liegen im Zentrum der Ortschaft Bickenriede. Das Grundstück ist bebaut mit einem 2-geschossigen Gebäude, welches nicht unterkellert ist sowie einem Nebengelass.
Die Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Gas, Elektro, Telekommunikation) sind vorhanden. Abwasserbeseitigung erfolgt mittels Kleinkläranlage. Zu berücksichtigen ist ein gegenwärtiger Sanierungsstau im Hauptgebäude.
Ein vorliegendes Gutachten vom Juni 2025 kann in den Räumen des Bauamtes der Stadt Dingelstädt zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Folgende Bedingungen gelten:
- Mindestgebot: 40.000,00 € (gemäß Verkehrswertgutachten 06/2025)
- Vorstellung des geplanten Nutzungskonzeptes im Bezug auf die zu erwartende Auswirkung auf die Ortschaft Bickenriede
- schlüssige Finanzierungsdarlegung
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bei der
Stadt Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Str. 28
37351 Dingelstädt
mit der Aufschrift: „Interessensbekundung Tränkgasse 2 – Nicht öffnen!“ bis zum Stichtag 25.08.2025 abzugeben. Es werden nur Gebote berücksichtigt, die dementsprechend beschriftet sind. Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Über den Verkauf des Grundstückes entscheidet der Stadtrat der Stadt Dingelstädt. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch das Nutzungskonzept ist entscheidend.
Für die Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Dingelstädt ausgeschlossen.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Dingelstädt ist nicht verpflichtet, einem Gebot den Zuschlag zu erteilen, auch dem Höchstgebot muss nicht unbedingt gefolgt werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Verwaltung unter der Telefon-Nummer: 036075/34614 bzw. 036075/34613.
gez. Fernkorn
Bürgermeister der Stadt Dingelstädt
Lageplan zum Interessenbekundungsverfahren Tränkgasse 2 in der OS Bickenriede
INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN
BEBAUTES GRUNDSTÜCK IN KREUZEBRA
Die Stadt Dingelstädt beabsichtigt, im Rahmen eines Interessensbekundungs-verfahrens das Grundstück Hauptstraße Kreuzebra 21 in der Ortschaft Kreuzebra, Gemarkung Kreuzebra, Flur 16, Flurstück 184, mit einer Größe von 249 m² zu veräußern.
Das Grundstück ist im beigefügten Lageplan orange markiert.
Es befindet sich im Ortszentrum von Kreuzebra und ist mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Gebäude bebaut, das bislang als Feuerwehrstandort genutzt wurde.
Die Anschlüsse an die Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Gas, Elektro, Telekommunikation) sind vorhanden; die Abwasserentsorgung erfolgt zentral.
Ein vorliegendes Gutachten vom August 2025 kann in den Räumen des Bauamtes der Stadt Dingelstädt zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Vor der Veräußerung werden die im nördlichen Bereich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen herausgemessen; diese verbleiben im Eigentum der Stadt Dingelstädt und sind nicht Bestandteil des Verkaufsgegenstandes.
Folgende Bedingungen gelten:
- Mindestgebot: 000,00 € (gemäß Verkehrswertgutachten 08/2025)
- Vorlage eines Nutzungskonzeptes unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Ortschaft Kreuzebra
- Schlüssige Darstellung der Finanzierung
- Vertragsabschluss und Kaufpreiszahlung im Kalenderjahr 2025, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien
- Der Übergang des Objektes auf den Erwerber erfolgt mit Fertigstellung und Abnahme des Neubaus der Feuerwehr Kreuzebra im Kalenderjahr 2026. Der Eigentumsübergang steht daher unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen Fertigstellung des Neubaus.
Verfahrenshinweise:
Ausschließlich Schriftliche Angebote sind bis spätestens 22.09.2025 bei der
Stadt Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Str. 28
37351 Dingelstädt
mit der Aufschrift: „Interessensbekundung Hauptstraße Kreuzebra 21 – Nicht öffnen!“ einzureichen.
Nur ordnungsgemäß gekennzeichnete und fristgerecht eingegangene Angebote können berücksichtigt werden.
Über die Vergabe entscheidet der Stadtrat der Stadt Dingelstädt. Grundlage der Entscheidung sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere die Qualität des eingereichten Nutzungskonzeptes.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Hiervon ausgenommen sind die Vermessungskosten für die Abtrennung der nördlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche, welche von der Stadt getragen werden.
Ein Rechtsanspruch auf den Zuschlag entsteht durch die Teilnahme am Verfahren nicht. Die Stadt Dingelstädt behält sich vor, keinem der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen
Weitere Auskünfte erteilt die Verwaltung unter der Telefon-Nummer: 036075/34614 bzw. 036075/34613.
gez. Fernkorn
Bürgermeister der Stadt Dingelstädt
Lageplan zum Interessenbekundungsverfahren Hauptstraße Kreuzebra 21 in der OS Kreuzebra
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-
Kreises hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt
und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines
abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß
der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten
Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format
erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web
Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und
nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter
www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-
Kreises
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
Stadtverwaltung Dingelstädt
Frau Volkmann
Sachbearbeiterin Bauamt / Bereich Liegenschaften
Tel.: 036075 34-614
Fax: 036075 6 27 77
E-Mail: bauamt@dingelstaedt.de