Fördermittel für das Ehrenamt: Vier Vereine aus der Stadt Dingelstädt erhalten Geldsegen

Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Lebens – auch und besonders in unserer Region. Um dieses Engagement gezielt zu stärken, wurden vier Vereine aus der Stadt Dingelstädt mit Mitteln aus dem neuen Ehrenamtsfördergesetz bedacht: insgesamt 51.172 Euro überreichte Anfang Dezember Guntram Wothly (Thüringer Ehrenamtsbeauftragter).

Der Ehrenamtsbeauftragte der Thüringer Staatskanzlei, Guntram Wothly, sowie die CDU-Landtagsabgeordnete Christina Tasch stellten in Dingelstädt die geförderten Initiativen und deren Vorhaben vor. Beide betonten die Bedeutung des Ehrenamts, das nicht nur Zeit und Engagement, sondern auch eine solide finanzielle Basis benötigt, um Projekte langfristig umzusetzen.

Geförderte Projekte im Überblick

Freiwillige Feuerwehr Beberstedt – 5.750 Euro

Das Geld soll für die Renovierung des Vereinsraums der Jugendfeuerwehr genutzt werden. Zudem wird in zusätzliche technische Ausstattung investiert. Damit sollen die Bedingungen für die Nachwuchsarbeit weiter verbessert werden.

Kleingartenverein „An der Linde“ Dingelstädt – 5.128 Euro

Der Verein plant Investitionen in moderne Technik, die den Vereinsbetrieb effizienter gestalten und die Gemeinschaftsarbeit unterstützen sollen.

Freiwillige Feuerwehr Kreuzebra – 5.050 Euro

Die Nachwuchsarbeit steht auch hier im Mittelpunkt: Mit den Mitteln wird eine einheitliche Ausstattung für die Jugendfeuerwehr angeschafft.

Feuerwehrverein Silberhausen – 23.675 Euro

Der Verein erhält die größte Einzelförderung. Vorgesehen sind unter anderem ein Sonnensegel für den Außenbereich sowie neue Ausrüstung für die Jugendwehr, um Ausbildungs- und Aufenthaltsqualität weiter zu erhöhen.

Ehrenamtsbeauftragter Guntram Wothly hob hervor, wie wichtig es sei, Projekte aus möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen sichtbar zu fördern – von Kultur und Sport über Kirche bis hin zu Brand-, Natur- und Umweltschutz. Die Vielfalt der geförderten Initiativen spiegelt genau diesen Anspruch wider.

Wussten Sie, dass …?

Mit dem neuen Ehrenamtsfördergesetz (alles Wichtige zum Ehrenamtsfördergesetz HIER auf einen Blick) wurde ein wichtiger Schritt getan, um bürgerschaftliches Engagement gezielt und unkompliziert zu unterstützen. Ab sofort können Sie wieder Ihren Förderantrag stellen: Die Anträge für 2026 können vom 1. Dezember 2025 bis 15. April 2026 gestellt werden.

Hinweis: Dieser Blog-Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz generiert.