Dorferneuerung/-entwicklung: Förderung für private Bauvorhaben

Die Dorfregion Dingelstädt II (Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt, Struth und Zella) ist seit 2025 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung/-entwicklung. Das heißt: Förderungen für Bauvorhaben sind von 2026-2030 möglich – auch private Bauvorhaben.

WAS wird gefördert?

  • Erneuerung Dacheindeckung in ortstypischer Form und Farbe (keine glänzenden Ziegeloberflächen), Schornsteinköpfe aus Klinkermauerwerk, Dachdämmung
  • Instandsetzung von Dachgauben
  • Erhalt und Aufarbeitung von Dachkästen und Gesimsbalken
  • Vordächer mit schlichter Holzkonstruktion und Tonziegeleindeckung
  • Erneuerung Außenputz
  • Farbabstimmung mit dem beratendem Planungsbüro
  • Dämmung mit mineralischen bzw. natürlichen Dämmstoffen
  • Verkleidung der Fassade mit Naturschiefer, Holz, Tonziegel
  • Erhalt und Aufarbeitung Sichtfachwerk
  • Erhalt historischer Fenster, Türen, Tore
  • Herstellung aus heimischen Hölzern
  • Farbgebung ist mit dem beratenden Planungsbüro abzustimmen
  • Erhalt vorhandener Holzklapp-/Schiebeläden oder Erneuerung nach historischem Vorbild
  • Einbau von Rollläden unter Erhalt der ursprünglichen Fenstergröße
  • Erhalt historischer Treppen, Neubau in Anlehnung als altes Erscheinungsbild
  • Erhalt/Wiederverwendung historischer Pflasterbeläge, Betonsteinpflaster und dorf- und landschafts-gerechter Farbe & Form
  • Erhalt Natursteinmauern, Abdeckung mit Natursteinplatten
  • Zäune als Holz-Lattenzäune , Doppelstabmattenzäune max. 1,40 m mit Heckenbegrünung

Das Planungsbüro berät Privatpersonen kostenlos zu Bau- und Gestaltungsfragen und begleitet sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.

WIE wird gefördert?

Die Förderquote für private Bauvorhaben liegt bei 35 %. Das Mindestinvestitionsvolumen muss 7.500 Euro betragen. Die maximale Förderhöhe pro Vorhaben beträgt 15.000 Euro.

Für eine fristgerechte Bearbeitung des Antrages müssen alle erforderlichen Unterlagen bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres bei der Fördermittelstelle vorliegen.

Erst nach Erhalt des Fördermittelbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. Dies gilt auch für Handwerkerverträge oder den Kauf von Materialien.
Die Auflage & Bedingungen aus dem Fördermittelbescheid sind zu beachten.

WER unterstützt in puncto Förderung?

Sie wollen eine Baumaßnahme umsetzen? Dann kontaktieren Sie zunächst das zuständige Planungsbüro oder das Bauamt der Stadt Dingelstädt.

Rother & Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Papiermühlenweg 8, 99974 Mühlhausen
Ansprechpartnerin: Anne Malecki
Tel.: 03601-48210
E-Mail: anne.malecki@ing-rother-partner.de

Stadt Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Dingelstädt
Ansprechpartner: Lukas Hartung (Bauamt)
Tel.: 036075-34600
E-Mail: lukas.hartung@dingelstaedt.de

FAQ: Fragen & Antworten zur Förderung privater Bauvorhaben

  1. ½ Jahr, bei notwendigen Bauantrag durch einen Planer und ggf. Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde auch länger.

Die Angebote sollen erst kurz vor Antragstellung eingeholt werden, da diese Kosten Grundlage für die Ermittlung der Fördermittelhöhe ist.

Natürlich, den Antrag muss der Eigentümer stellen.

Nein, förderfähig sind ausschließlich Unternehmensleistungen.
Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.
Das ausführende Unternehmen kann frei gewählt werden.

Nein, Sakralbauten sind nicht förderfähig. Hingegen Pfarrhäuser schon.

Ja, auch der Dachstuhl (Sparren, Lattung, …) ist förderfähig.

Ja, jedes in sich geschlossene Gebäude (einschließlich Anbauten), das eigenständig tragfähig ist, kann mit bis zu 15.000 € gefördert werden. Bei einem Vierseithof können im besten Fall bis zu sieben Gebäude gefördert werden.

Nein, Photovoltaikanlagen sind nicht förderschädlich, werden jedoch nicht gefördert. Weitere Informationen finden Sie in der gestalterischen Orientierungshilfe im Anhang.

Nein, Neubauten sind grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahmen gibt es jedoch. Häuser ab den 1980er Jahren fallen nicht mehr unter die Förderung. Häuser aus den 1940er/50er Jahren sind bereits schwierig zu fördern und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Ja, die Planungskosten für Architekten und Ingenieure sind förderfähig.

Vorwiegend kommt es bei öffentlichen Antragstellern zu Planerkosten, die gleich in die Kostenberechnug einfließen und somit auch gefördert werden.
Bei priv. Antragstellern ist dies meist nur er DE-Planer (hier 5h je Antragstellung und je Ausführungsbegleitung) die von der Förderstelle übernommen wird.

Nein, ein Architekt oder Ingenieur wird nur benötigt, wenn die Maßnahme bauantragspflichtig ist, z.B. bei statischen Änderungen am Haus. Für alle anderen Maßnahmen steht unser Büro für die Beratung zur Verfügung.

Die Fördersumme bleibt grundsätzlich fest. Anpassungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen individuell geprüft werden.

Ja, wenn der Antrag aufgrund erschöpfter Mittel abgelehnt wird, können Sie in den folgenden Jahren erneut einen Antrag stellen. Dies gilt nicht, wenn die Förderung aufgrund inhaltlicher oder gestalterischer Fehler abgelehnt wurde.

Ja, innerhalb von 10 Jahren nach gefördertem Bauvorhaben müssen alle weiteren baulichen Veränderungen im Einklang mit den Förderkriterien stehen.
Zum Beispiel wenn Ihr Dach gefördert wurde und Sie bauen nach 5 Jahren Kunststofffenster ein, steht dies im Widerspruch zu den Kriterien und kann zu Rückforderung der Mittel führen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie über die Eigenmittel verfügen, z.B. durch einen Kontoauszug. Dies gilt auch bei der Minimalschwelle von 7.500 €.