Bürgerbüro
Doris Kirchner
Theresa Stiefel
Heike Wroblewski
Wie erreichen Sie uns?
Tel.: 036075 34-350
Fax: 036075 62777
E-Mail: buergerbuero@dingelstaedt.de
Wo finden Sie uns?
Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Stadt Dingelstädt
(Parkplatz auf dem Rathaushof)
Formulare & Anträge für Verwaltungsleistungen im Bürgerbüro
Alle Formulare, Satzungen und Merkblätter finden Sie auch gesammelt auf unserer Formularservice-Übersicht mit Suchfilter.
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Antrag Führungszeugnis
- Zustimmungserklärung gesetzl. Vertreter für Ausweisbeantragung Minderjähriger
- Abholvollmacht für Ausweis oder Dokument
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten bei Umzug des minderjähr. Kindes
- Antrag auf Widerspruch der Datenübermittlung
- Abmeldung Meldebehörde
- Antrag auf Zuteilung oder Änderung Hausnummer
- SEPA Lastschriftmandat
- Hundesteuer Anmeldung
- Hundesteuer Abmeldung
Wichtige Information!
Änderung der Zuständigkeit bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines für Jugendliche
Für die Beantragung und Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines für Jugendliche hat sich zum Jahresanfang die Zuständigkeit geändert.
Das Bürgerbüro der Stadt Dingelstädt ist nicht mehr zuständig, sondern ausschließlich das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz – Abteilung Arbeitsschutz (Tel. 0361 57-3814400).
Bevor Jugendliche in eine berufliche Tätigkeit starten oder eine Ausbildung beginnen können, müssen sie eine ärztliche Untersuchung nachweisen, sofern sie noch nicht 18 Jahre alt sind. Das sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz so vor. Dadurch soll festgestellt werden, ob die Jugendlichen den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit körperlich gewachsen sind.
Ab 2025 wird dieses Verfahren als Online-Service zur Verfügung gestellt. Unter
http://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/
kann die Beantragung unkompliziert per Webanwendung mit dem Smartphone oder Tablet erfolgen. Ohne Umweg in die Behörde erhalten die Jugendlichen ihren individuellen Untersuchungsberechtigungsschein einschließlich einer thüringenspezifischen Identifikationsnummer (UBS-ID) direkt auf ihr Smartphone oder Tablet.
Voraussetzung für die digitale Beantragung ist, dass die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 vorhanden ist.
Die UBS-ID wird anschließend in der Arztpraxis vorgelegt. Diese wiederum stellt nach der Untersuchung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.
Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs erhalten Jugendliche, Eltern und Unternehmen weitere Informationen bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.
Wichtige Information zur Ausweisbeantragung (gültig: seit Mai 2025)
Einführung des digitalen Lichtbilds
Gemäß des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 03.12.2020 dürfen ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Bundespersonalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) genutzt werden.
Das benutzerfreundliche Verfahren sichert die Biometrie-Konformität und schützt vor Manipulationen, indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und Daten verschlüsselt.
Die Erstellung eines digitalen Lichtbildes erfolgt entweder an einem Aufnahmesystem direkt in der Meldebehörde oder durch zertifizierte Fotografen, die es verschlüsselt über einen Cloudanbieter der Behörde zukommen lassen.
Die Kosten für die Erstellung eines Lichtbilds in der Meldebehörde betragen 6 € pro Dokument.
Ausgedruckte und selbst angefertigte digitale Lichtbilder dürfen ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung hoheitlicher Dokumente, wie Bundespersonalausweis und Reisepass in den Außenstellen Hüpstedt und Bickenriede nicht mehr möglich ist.
Einführung eines Direktversands
Ebenfalls ab Mai 2025 wird der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr von voraussichtlich 15 € durch einen Zusteller an die Privatadresse verschickt werden. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen.
Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.
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Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Personalausweisportal der Bundesregierung
Eine Liste der zertifizierten Fotografen in unserer Nähe finden Sie hier:
