Steuerfestsetzung 2023 der Gewerbesteuern, der Grundsteuer A und Grundsteuer B Hundesteuern für die neuen Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella

Schon geraume Zeit laufen die gemeinsamen Fusionsvorbereitungen im Steueramt der Stadt
Dingelstädt in Zusammenarbeit mit den Steuerämtern der Gemeinden Dünwald und Anrode. Ein
solches Fusionsvorhaben verlangt von allen Beteiligten sehr viel ab. Die übergebenen
Steuerunterlagen müssen gesichtet, geprüft, neu registriert und in unsere Software eingepflegt
werden.
Alle betroffenen Steuerpflichtigen der Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella
erhalten demnächst eine Mitteilung in Form eines Bescheides über Grund-, Gewerbe- und/oder
Hundesteuer. Die bisherigen Aktenzeichen des Finanzamtes Mühlhausen behalten weiter ihre volle
Gültigkeit. Die Steuer wird mit denen, auf dem neuen Steuerbescheid festgesetzten Beträgen und
Terminen fällig.
Bis zur Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides bitten wir von Zahlungen abzusehen,
da diese den Steuerpflichtigen noch nicht zugeordnet werden können.
Denken Sie bitte daran, eventuell bestehende Daueraufträge bei ihrer Bank zu löschen, da erst der
neue Steuerbescheid von der Stadt Dingelstädt alle Angaben zur Zahlung enthält. Jeder
Steuerpflichtige erhält mit dem Bescheid ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren, das neu
vereinbart werden muss, wenn dieses gewünscht wird.
Für die neuen Ortschaften gelten ab 01.01.2023 die Hebesätze für die Gewerbesteuer von 390 vom
Hundert, die Grundsteuer A von 300 vom Hundert und die Grundsteuer B von 395 vom Hundert.
Gibt es noch Fragen zum Thema Steuern, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt
Dingelstädt, Tel.: 036075 3417