Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
Das Bürgerbüro informiert:
Der Bundestag hat mit Gesetz vom 08. Oktober 2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen (Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens). Er wird durch den elektronischen Reisepass bzw. Personalausweis abgelöst, wie es sie für Erwachsene gibt.
Statt eines „Kinderreispasses“ benötigen die Kinder künftig einen Personalausweis bzw. einen elektronischen Reisepass. Die Gültigkeit bei diesen Dokumenten beträgt 6 Jahre. Lässt sich das Kind auf dem Foto jedoch nicht zweifelsfrei identifizieren, ist eine Neubeantragung des Dokumentes notwendig.
Die noch ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Zur Beachtung
Die Herstellung eines Personalausweises dauert ca. 2-3 Wochen. Für den Reisepass ca. 4 Wochen. Dieses muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
Für Kurzentschlossene besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis bzw. vorläufigen Reisepass zu beantragen, welcher im Bürgerbüro gleich hergestellt wird. Hier sollten jedoch die Einreisebestimmungen des entsprechenden Urlaubslandes erst abgeglichen werden.
Ihr Bürgerbüro